Die Kosten der Durchführung einer Reparatur vor einer schriftlichen Entscheidung (unsere Zusage der Kostenübernahme) hat der Vertragsinhaber selbst zu tragen. Ausgewechselte Bauteile sind auf Anforderung zu Prüfzwecken kostenfrei zu übersenden.
Mir ist bewusst, dass ich verpflichtet bin, alle für die Beurteilung des Schadenfalls notwendigen Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und darüber hinausgehende Angaben zu machen, die für die Beurteilung von Bedeutung sein könnten. Insbesondere versichere ich, dass für den gemeldeten Schaden keinerlei Leistungen von Dritten erbracht wurden oder werden. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben meinerseits zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs und unter Umständen sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können, auch wenn der Vertragspartner durch diese unrichtigen Angaben keinen Nachteil erleidet.